Schulkonferenz
Für das Zusammenwirken der Schulleitung mit Lehrern, Schülern und Eltern gibt es neben der Lehrerkonferenz als weiteres Organ die Schulkonferenz. In der Schulkonferenz sind die Lehrer und Eltern in gleicher Stärke vertreten. Der Vorsitz der Schulkonferenz liegt beim Schulleiter.
Die Beratungs- und Mitwirkungsrechte der Schulkonferenz erstrecken sich in der Regel auf folgende Bereiche in der Schule:
- Organisation des Schullebens und des Unterrichts: Schul- und Hausordnung, Stunden- und Pausenordnung, Raumverteilung.
- Schutz der Schüler: Maßnahmen der Schulwegsicherung und Schülerbeförderung und der Unfallverhütung in der Schule.
- Schulveranstaltungen
Über das Schulprogramm und seine Fortschreibung beschließt die Schulkonferenz auf der Grundlage eines Vorschlags der Gesamtkonferenz.